Mahnwesen

Die unterschiedlichen Anforderungen an das Mahnwesen, je nach Versorgungsfirma und Versorgungssparte, lassen eine einheitliche Konzeption einer Mahnung nicht zu. Handelsrechtliche Mahnungen unterscheiden sich grundsätzlich von Mahnbescheiden. Mahngebühren je Mahnung, Verzinsung der Außenstände, Gebühren unter Einrechnung von Kapitalzinsen erhöhen die Anforderungen wesentlich.

 

Die vorgenannten Möglichkeiten als Anforderung aus dem Mahnungen erschweren die Übersichtlichkeit

und erhöhen den Organisationsaufwand. Um dies zu vermeiden, wurde das Mahnwesen für unterschiedliche Anwendungsfälle strukturiert. Die einzelnen Strukturen werden in den Mahntypen abgebildet. So können in einem Mahnwesen unterschiedliche Strukturen nebeneinander organisiert sein. Dies ist vor allem dann wesentlich, wenn mehrere Sparten in einer Lösung enthalten sind.

 

Die unterschiedlichen Mahntypen werden in den Stammdaten definiert. Die Mahntypen beziehen sich dabei auf Mahnarten, Firmenstrukturen und Herkunft von offenen Posten. Die Mahnarten steuern die Zuweisung von Gebühren und Säumniszuschlägen. Die einbezogene Firmenstruktur lässt Mahnungen für eine spezielle Firma zu. Dies ist wichtig wenn mit Mehrfirmenstrukturen gearbeitet wird.

 

 

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